Abzug des Juden Joseph von Eltville aus Windecken
Stückangaben
Regest
Abzug des Juden Joseph von Eltville aus Windecken
Am 5. Juli 1563 ersucht der Jude Joseph von Eltville (Elfeld), der sich vor sechs Jahren mit seiner Familie in Windecken niedergelassen hat, dort aber sein Auskommen nicht findet, Räte und Befehlhaber zu Hanau, ihm bei der Eintreibung seiner Schuldforderungen behilflich zu sein, weil er Windecken verlassen will. Darauf wird am 6. Juli sein Abzugsgeld auf 10 fl. festgelegt und - nachdem er unter Hinweis darauf, daß er in Windecken in Not geraten ist und soviel nicht aufbringen kann, um Ermäßigung gebeten hat - auf 6 fl. herabgesetzt, wobei berücksichtigt wird, daß er die seinerzeit beim Einzug gezahlten 8 Mark silberne "haiden schwetzlin" in den sechs Jahren verwohnt hat. Als Termin für den Vergleich mit seinen Schuldnern wird ihm der kommende Freitag [Juli 9] benannt.
Am 14. Juli wird die Abzugserlaubnis erteilt und Joseph bescheinigt, daß er in Windecken straffrei gelebt hat.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2c Bd. 1 1563 S. 34; 86 Hanauer Nachträge Nr. 27823, 28549.
Arcinsys-ID
Siehe auch
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abzug des Juden Joseph von Eltville aus Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3979_abzug-des-juden-joseph-von-eltville-aus-windecken> (aufgerufen am 28.11.2025)
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