Pfändung der Münzenberger Juden

HStAM 86 Nr. 6000  
Laufzeit / Datum
1559 Mai 24 - August 2
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Pfändung der Münzenberger Juden
Am 24. Mai vermerkt die Kanzlei Hanau, daß der Zentgraf zu Münzenberg die Juden gepfändet hat, weil sie am Sonntag ihre Häuser offengehalten und Handel getrieben haben. Am 14. Juli beklagen sich die Münzenberger Juden bei der Kanzlei über ein am 29. September 1557 ergangenes Gebot des Grafen Philipp von Solms, das sie bei Strafe eines Guldens verpflichtet, ihre Häuser an allen christlichen Sonn- und Feiertagen während der Predigten zweimal täglich oben und unten verschlossen zu halten, sich nicht auf der Gasse blicken zu lassen und weder mit Christen noch mit Juden Handel zu treiben.
Laut Kanzleivermerk vom 2. August ist eine der Bitte der Juden um Aufhebung dieses Gebots entsprechende Weisung ergangen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Pfändung der Münzenberger Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3884_pfaendung-der-muenzenberger-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)

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