Pfändung der Münzenberger Juden
Stückangaben
Regest
Pfändung der Münzenberger Juden
Am 24. Mai vermerkt die Kanzlei Hanau, daß der Zentgraf zu Münzenberg die Juden gepfändet hat, weil sie am Sonntag ihre Häuser offengehalten und Handel getrieben haben. Am 14. Juli beklagen sich die Münzenberger Juden bei der Kanzlei über ein am 29. September 1557 ergangenes Gebot des Grafen Philipp von Solms, das sie bei Strafe eines Guldens verpflichtet, ihre Häuser an allen christlichen Sonn- und Feiertagen während der Predigten zweimal täglich oben und unten verschlossen zu halten, sich nicht auf der Gasse blicken zu lassen und weder mit Christen noch mit Juden Handel zu treiben.
Laut Kanzleivermerk vom 2. August ist eine der Bitte der Juden um Aufhebung dieses Gebots entsprechende Weisung ergangen.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 6000 c.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Burgen, Schlösser, Herrenhäuser
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Jüdische Friedhöfe
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
- Urkataster+
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Pfändung der Münzenberger Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3884_pfaendung-der-muenzenberger-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/3884