Aige[l]n Cleß von Bischofsheim bekennt, daß er von dem Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer Geld erhalten hat

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26321  
Laufzeit / Datum
1558 August 18
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Notariell beglaubigte Abschrift vom 24. Mai 1565 mit hebr. Dorsalvermerk. Ein weiterer Dorsalvermerk besagt, daß die Parteien verglichen und der Vergleich im Handelsbuch eingetragen wurde

Regest

Aige[l]n Cleß von Bischofsheim bekennt vor dem Richter zu Frankfurt, daß er von dem Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer 88 fl. erhalten hat, für die er bis zur Rückzahlung im kommenden Herbst pro Woche und Gulden 1 Pfennig Zinsen zahlen soll.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Aige[l]n Cleß von Bischofsheim bekennt, daß er von dem Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer Geld erhalten hat“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3872_aige-l-n-cless-von-bischofsheim-bekennt-dass-er-von-dem-frankfurter-juden-david-zur-goldenen-scheuer-geld-erhalten-hat> (aufgerufen am 27.11.2025)

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