Zurückgezogene Beschuldigung gegen Gelberts Henn von Büdesheim durch den Juden Kalmeß
Stückangaben
Regest
Gelberts Henn von Büdesheim, der bei einem Aufenthalt in Windecken von dem Windecker Juden Kalmeß beschuldigt wurde, ihn bei der Kirmes vor vier Wochen im Feld geschlagen zu haben, ist darauf vom Keller ohne weitere Anhörung eingesperrt und erst am anderen Tag wieder freigelassen worden, als der Jude bekannte, sich getäuscht und den Falschen bezichtigt zu haben. Trotz der damals geschworenen Urfehde fordert jetzt der Keller eine weitere schriftliche Urfehdeerklärung und 2 fl. Buße. Aus diesem Grund bittet Gelberts Henn am 28. Dezember Burggraf und Baumeister zu Friedberg, sich dafür zu verwenden, daß er straffrei ausgeht, und macht seinerseits Schadensersatzansprüche wegen der erlittenen Haft geltend.
Seine Supplik wird vom Burggraf und Baumeister am 10. Januar mit der Aufforderung nach Windecken geschickt, auf die Buße zu verzichten und Gelbert für die Haft zu entschädigen.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 26773 Bl. 2-5.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Zurückgezogene Beschuldigung gegen Gelberts Henn von Büdesheim durch den Juden Kalmeß“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3864_zurueckgezogene-beschuldigung-gegen-gelberts-henn-von-buedesheim-durch-den-juden-kalmess> (aufgerufen am 25.11.2025)
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