Forderungen des Juden Simon zu Windecken an die Kinder von Rul Clas zu Bischofsheim
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Forderungen des Juden Simon zu Windecken an die Kinder von Rul Clas zu Bischofsheim
Am 5. Januar verurteilt das Hofgericht Hanau die Vormünder der nachgelassenen Kinder von Rul Clas zu Bischofsheim, dem Juden Simon zu Windecken als Abtrag an der eingeklagten Schuld von 5 fl. 18 Schilling ein Ohm Wein zu liefern und den Rest im kommenden Herbst zu bezahlen.
Am 23. November klagt Simon, daß er zwar den Wein bekommen, aber weder die Restschuld noch die Bezahlung für ein Bett und einen Pfühl erhalten hat. Darauf entscheidet das Gericht, daß er das Bett, sofern es im Wert nicht gemindert ist, zurücknehmen und dazu von den Vormündern unverzüglich 3 fl. erhalten soll. Hat das Bett gelitten, sollen die Vormünder ihm zu Weihnachten und im folgenden Herbst je 3 1/2 fl. geben.
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Altsignatur
Protokolle II Hanau B Nr. 1 Bd. 2 Bl. 103r-157.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Forderungen des Juden Simon zu Windecken an die Kinder von Rul Clas zu Bischofsheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3819_forderungen-des-juden-simon-zu-windecken-an-die-kinder-von-rul-clas-zu-bischofsheim> (aufgerufen am 26.11.2025)
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