Der zu Windecken lebende Jude Menlin bekennt, dass ihm die Kanzlei Hanau den Abzug gestattet hat

HStAM 86 Nr. 25946  
Laufzeit / Datum
1542
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der zu Windecken lebende Jude Menlin bekennt, daß ihm die Kanzlei Hanau auf sein Ersuchen den Abzug gestattet hat, und gelobt mit einem "mit mundt und handt" vollzogenen jüdischen Eid, etwaige Irrungen mit hanauischen Untertanen auch künftig nur innerhalb der Grafschaft schlichten zu lassen und keine auswärtigen Gerichte zu bemühen. Dafür, daß er seinen Anteil an der dem jüngsten Speyrer Abschied gemäß ausgeschriebenen Türkensteuer noch bezahlt, bürgt sein Schwiegervater Moische zu Windecken.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Siegel.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der zu Windecken lebende Jude Menlin bekennt, dass ihm die Kanzlei Hanau den Abzug gestattet hat“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3709_der-zu-windecken-lebende-jude-menlin-bekennt-dass-ihm-die-kanzlei-hanau-den-abzug-gestattet-hat> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/3709