Der zu Windecken lebende Jude Menlin bekennt, dass ihm die Kanzlei Hanau den Abzug gestattet hat
Stückangaben
Regest
Der zu Windecken lebende Jude Menlin bekennt, daß ihm die Kanzlei Hanau auf sein Ersuchen den Abzug gestattet hat, und gelobt mit einem "mit mundt und handt" vollzogenen jüdischen Eid, etwaige Irrungen mit hanauischen Untertanen auch künftig nur innerhalb der Grafschaft schlichten zu lassen und keine auswärtigen Gerichte zu bemühen. Dafür, daß er seinen Anteil an der dem jüngsten Speyrer Abschied gemäß ausgeschriebenen Türkensteuer noch bezahlt, bürgt sein Schwiegervater Moische zu Windecken.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Siegel.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 25946.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der zu Windecken lebende Jude Menlin bekennt, dass ihm die Kanzlei Hanau den Abzug gestattet hat“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3709_der-zu-windecken-lebende-jude-menlin-bekennt-dass-ihm-die-kanzlei-hanau-den-abzug-gestattet-hat> (aufgerufen am 25.11.2025)
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