Verhandlungen der Juden Gotschalck und Liebman mit Schuldnern und Gläubigern

StA Marburg Marburg 1 A Nr. I 86  
Laufzeit / Datum
1539 Juni 6 - 1543 März 3
Bearbeitung
Uta Löwenstein

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Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Verhandlungen der Juden Gotschalck und Liebman mit Schuldnern und Gläubigern vor dem Stadtgericht Marburg

1539 Juni 6:Ewald Gans klagt 1 fl. von Gotschalck ein. Dem auf Liebmans Ladung erschienenen Anwalt Simon Hirtz wird gestattet, sich nach Gerichtsbrauch des Gerichtsstandes zu entledigen, da "Lipman itzo zu clagen nit geschigkt". Etwaige Forderungen seines Mandanten soll er einklagen.
Juni 11:Ewald Gans klagt 2 fl. von Gotschalck ein. Henrich Grünberger klagt 1 fl. von Liebman ein.
Juni 13:Henrich Grünberger klagt 2 fl. von Liebman ein. Liebman soll beweisen, daß Crein Kuns, die das bestreitet, ihm die geforderten 9 1/2 Albus schuldet.
Juni 18:Auf Weisung des Statthalters klagt Henrich Grünbergers Anwalt Simon Hirtz, daß Liebman den Rektor veranlaßt hat, Grünberger zu pfänden, obwohl dieser Liebman nichts schuldig ist. Dieser erklärt, daß er Grünbergers Frau und Schwester in Hermann Kirchhains Haus Leinwand und zwei Hauben für 35 Albus auf Kredit verkauft hat. Da der Anwalt das bestreitet, wird Liebman aufgefordert, den Beweis anzutreten.
Juli 4:Gotschalck klagt 1 fl. von Jungehen ein.
Juli 9:Gotschalck klagt 1 fl. von Hen Becker ein.
Okt. 8:Gotschalck klagt 2 fl. von Jungehen ein.
Okt. 10:Gotschalck erklärt, daß er Jungehen einen Koller für 14 Albus verkauft, dieser aber nur 6 Albus bezahlt hat und behauptet, nur noch 1 Albus schuldig zu sein.
Nov. 26:Jungehen soll Gotschalck binnen vierzehn Tagen bezahlen oder den Zahlungsnachweis erbringen.
1540 Jan. 20:Liebman klagt 1 fl. von Hansgen Bestian ein. Gotschalck klagt 1 fl. von Peter Wilhelm, Knauffhans und Dietz Steindecker ein.
Jan. 28:Gotschalck erklärt, daß Hans Knauffs Frau bei ihm 7 Ellen Leinwand, die Elle zu 1 Batzen, gekauft, aber nur 2 Batzen bezahlt hat. Da Knauff die Restschuld bestreitet, wird Gotschalck zum Beweis seiner Forderung aufgefordert. Gotschalck klagt ferner gegen Peter Wilhelm, dessen Frau bei ihm einen Rock für 9 Albus gekauft, aber nur 5 Albus bezahlt hat.
Jan. 30:Dietz Steindecker bekennt, daß er Gotschalck 1 Albus schuldet und binnen vierzehn Tagen zahlen soll.Gotschalck klagt 1 fl. von Knauffhans' Frau, Rul zu Ockershausen und Henrich Settler ein sowie 2 fl. von Peter Wilhelms Frau.
1540 Juni 2:Henrich Settlers Erben sollen Gotschalck, der Schulden halber etliche Güter des Verstorbenen hat pfänden lassen, binnen vierzehn Tagen bezahlen, andernfalls wird der Schultheiß Gotschalck Amtshilfe leisten.
Okt. 29: Gotschalck fragt, wie lange er bei ihm hinterlegtes Geld, das ein anderer Jude hat pfänden lassen, aufbewahren muß. Er wird aufgefordert, einen Boten zum Schultheiß zu schicken und den Hauptmann, dem das Geld gehört, von der Pfändung unterrichten zu lassen.
Lischhen bekennt, daß er Gotschalck 8 1/2 fl. und nicht mehr schuldet. Curt Orgeller bekennt eine Schuld von 2 fl., die er binnen vierzehn Tagen bezahlen soll.
1541 Jan. 21:Conz Bender von Amöneburg klagt, daß ihm Gotschalck für vier Fässer, die er ihm für 8 Pfund 8 Albus verkauft hat, bislang nur 2 Pfund 2 Albus bezahlt hat. Gotschalck sagt, daß von den Fässern, die nach Wetzlar geliefert werden sollten, eins untauglich dort angekommen ist und Bender Ersatz zugesagt hat. Er wird aufgefordert, das zu beweisen.
Febr.16:Gotschalck klagt 1 fl. vom Schreiber und Peter Schulap ein.
Febr.28:Gotschalck klagt 2 fl. von Peter Schulap ein.
März 2:Die beiden Juden [Gotschalck und Liebman] lassen Ludwig Greisert um 1 fl. pfänden.
März 23:Da es Gotschalck trotz aller nachweislichen Mühe nicht gelungen ist, Zeugen und Kläger zum Erscheinen vor Gericht zu bewegen, weist das Gericht Conz Benders Klage gegen ihn ab.
Juni 22:Liebman klagt 2 fl. von Hans Stoltzer ein.
Juli 1:Nach Prüfung des von Gotschalck vorgelegten Expenszettels ermäßigt das Gericht seine Forderungen an Conz Bender auf 15 Albus 1 Heller und fordert Bender auf, binnen vierzehn Tagen zu zahlen.
Okt. 25:Gotschalck klagt 1 fl. von Michel Ulner ein.
Okt. 26:Gotschalck klagt 2 fl. von Michel Ulner ein.
Nov. 4:Ulner wird angewiesen, Gotschalck die eingestandene Schuld von 3 Hellern binnen vierzehn Tagen zu bezahlen.
Liebman werden 1 1/2 fl. zugesprochen, die ihm Peter Heyner namens seiner Frau schuldet, sowie 9 fl. 1 Ort, über die Peter und Henrich Bestian für Johann Bestian gebürgt haben.
1542 Juni 6:Liebmann klagt 1 fl. ein von Gotschalck, Peter Wilhelms Schwiegersohn, Jacob Geißbart, Michel Ulner, Hartmann Michel, Jorg Kremer, Hans Gudensberg, Johann Nurat, Peter von Trier, Matthis Johann und Ludwig Greiser.
1542 Juni 7:Gotschalck klagt 2 fl. von Peter Weißgerber ein.
Juni 9:Peter Weißgerber bekennt, daß er Gotschalck 4 fl. 1 Ort schuldet und binnen vierzehn Tagen zahlen soll.
Matthis Johann bekennt, daß er Bürge und Selbstschuldner über 5 fl. ist und Liebman binnen vierzehn Tagen bezahlen soll. In gleicher Frist soll Michel Ulner Liebman 5 fl. und Hartmann Michel 14 Albus bezahlen.
Liebman sagt, daß er und Gotschlack Heidwolf von Westerburg gemeinsam auf Pfänder geliehen haben, die Gotschalck an sich genommen hat. Er verlangt von Gotschalck ein Verzeichnis des Pfandguts. Gotschalck fordert zuvor den Beweis, daß er Dinge besitzt, auf die Liebman Anspruch hat. Liebman klagt ferner, daß Gotschalck Ochsenhäute, die ihnen gemeinsam gehören, für 12 fl. verkauft hat und verlangt die Hälfte des Kaufgeldes. Gotschalck bekennt, daß sie zusammen geschlachtet und die Häute verkauft haben. Sobald die noch ausstehenden 5 fl. dafür bezahlt sind, soll Liebman seinen Anteil bekommen. Das Gericht verurteilt ihn, Liebman binnen vierzehn Tagen 2 1/2 fl. zu bezahlen, eine Liste der Westerburgischen Pfänder anzufertigen und Liebman Kosten und Schaden zu erstatten.
Nachdem Gotschalck der hergebrachten landgräflichen Freiheit zuwider auf dem Walpurgismarkt einen von Gemünden an der Wohra unter dem Vorwand, der Schultheiß habe es gestattet, hat pfänden lassen, wird er auf Klagen des Schultheißen mit 5 fl. gebüßt.
Juni 14:Liebman fordert erneut das Verzeichnis der Westerburgischen Pfänder, worauf Gotschalck erklärt, daß sich das Pfandgut in seinem Haus in einem Faß befindet, zu dem Liebman den Schlüssel hat. Das Faß soll im Beisein eines redlichen Menschen geöffnet und ein Verzeichnis über das darin Befindliche angefertigt werden.
Nov. 24:Gotschalck fordert von Hans Happels Frau 50 fl., die er ihrem Mann geliehen hat, sowie die Zinsen. Siffurt Murer soll die bekannte Schuld von 3 Hellern binnen vierzehn Tagen bei Gotschalck begleichen.
Dez. 1:Gotschalck legt eine Schuldverschreibung von Anna Scherers Mann über 3 fl. vor, doch diese bestreitet jede Kenntnis von der Schuld und erklärt unter Eid, das Geld nicht zu ihrem Nutzen verwandt zu haben.
1543 Jan. 23:Liebman klagt 1 fl. ein von Jacob Dipels Tochter, Hans Stoltz und Ludwig Greiser.
Jan. 24:Gotschalck klagt 2 fl. von Heinz Salichen ein.
Jan. 26:Gotschalck erklärt, daß Salichen ihm bei der Abrechnung auf dem Wetzlarer Markt vor einem Jahr die Bezahlung von 1 fl. versprochen hat.
1543 Jan. 26:Liebman erklärt, daß ihm Peter Triers Frau nach einer gemeinsam mit ihr und dem Mann vorgenommenen Abrechnung 3 fl. 8 Albus schuldet, was die Frau bestreitet.
Liebman fordert von Hans Stoltz 1 fl. für etliche Pfänder, die Paul Grebe in Liebmans Haus hinterlegt hatte und die Stoltz abgeholt hat. Stoltz gibt das zu und soll binnen vierzehn Tagen zahlen. Sofern er oder Grebes Frau sich übervorteilt fühlen, können sie klagen.
Liebmans Forderung an Peter Greiser über 22 fl. wird bestätigt.
1543 Febr.28:Gotschalck übergibt Hans Happels Schuldverschreibung.
März 2:Hans Happels Frau wird verurteilt, Gotschalcks Forderung zu bezahlen. Auf ihr Ansuchen wird ihr die Appellation gestattet.

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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

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„Verhandlungen der Juden Gotschalck und Liebman mit Schuldnern und Gläubigern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3638_verhandlungen-der-juden-gotschalck-und-liebman-mit-schuldnern-und-glaeubigern> (aufgerufen am 25.11.2025)

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