Ausweisung der Jüdin Reuchleyn aus Korbach
Stückangaben
Regest
Ausweisung der Jüdin Reuchleyn aus Korbach
Die verwitwete Jüdin Reuchleyn beklagt sich bei Graf Philipp d. Ä. von Waldeck, daß sein Sohn Graf Wolrad sie durch die Korbacher Richter hat auffordern lassen, "beweyß uber das haus", das sie bewohnt, vorzulegen und es Mittwinter zu räumen. Da sie das Haus nach dem erlittenen Brandschaden nur im Vertrauen auf die ihr gemachten gräflichen Zusagen hat wieder aufbauen lassen, bittet sie Graf Philipp, sich dafür zu verwenden, daß ihr wenigstens Zeit bis Mittfasten eingeräumt wird. Früher kann sie weder die ihr von Graf Philipp ausgestellten Urkunden beschaffen, die sie derzeit nicht zur Hand hat, noch ihre Forderungen bei den armen Leuten eintreiben.
Graf Philipp ersucht seinen Sohn noch am gleichen Tage, Reuchleyn bis Mittfasten zu dulden, damit sie sich nicht über den Bruch von ihm gegebener Zusagen und die Mißachtung von ihm ausgestellter Urkunden beklagen kann.
Am 12. Februar wird Richter Kuderbach im Beisein der Jüdin von Bürgermeister und Rat zu Korbach wegen der von ihm der Jüdin mitgeteilten Aufkündigung des gräflichen Hofes zu Korbach vernommen. Kuderbach erklärt, daß er die Kündigung auf Befehl des Grafen Wolrad, dem der Hof zugefallen ist, ausgesprochen und sich dabei an die Weisung gehalten hat, "weß se mit gifft, gaben, golts oder Silbers, etc. angeben und vorwenthen wurde, sich nichts anzunehmen". Die Jüdin bestätigt seine Aussage. Sie verspricht, sich um die Beschaffung der ihr über ihre Rechte von Graf Philipp von Waldeck und dessen Frau ausgestellten Urkunden zu bemühen, weiß aber nicht, ob sie sich bei ihren Kindern erhalten haben oder beim Brand des Hofes vernichtet wurden. Sie will auch den Schreiber der Urkunden fragen, ob er noch Beweise für deren Ausstellung hat. Als ihr der Amtmann zu Eilhausen mitgeteilt hat, daß sie noch bis Mittfasten wohnen bleiben kann, hat sie sich bei ihm dafür bedankt. Einem beigefügten Aktenvermerk über die beim Wiederaufbau des Judenhauses angefallenen Einzelposten ist zu entnehmen, daß die Baukosten sich auf 39 fl. 5 Schilling belaufen haben.
Archivangaben
Altsignatur
115 Waldeck, Ältere Kanzlei 39 Nr. 2 Bl. 1-3, 6, 8.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Burgen, Schlösser, Herrenhäuser
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Historisches Ortslexikon
- Topografische Karten
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Ausweisung der Jüdin Reuchleyn aus Korbach“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3617_ausweisung-der-juedin-reuchleyn-aus-korbach> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/3617