Die Metzger zu Windecken bitten um die Erlaubnis zum Fleischverkauf an die Frankfurter Juden
Stückangaben
Regest-Typ
Eintrag im Regierungsprotokoll
Regest
Die Metzger zu Windecken bitten die Kanzlei Hanau um die Erlaubnis zum Fleischverkauf an die Frankfurter Juden, die ihnen jedoch bis auf weiteres verweigert wird. Wer allerdings Schulden bei dem Juden Antzel zu Frankfurt hat, kann ihm solange Fleisch auf Abschlag liefern, bis die Schuld beglichen ist, vorausgesetzt, Antzel macht "eyn uffrichtigen kerben mit ime".
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 3 S.395.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Die Metzger zu Windecken bitten um die Erlaubnis zum Fleischverkauf an die Frankfurter Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3615_die-metzger-zu-windecken-bitten-um-die-erlaubnis-zum-fleischverkauf-an-die-frankfurter-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)
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