Dem Frankfurter Geleitsmann Bonifaz wird die Geleitserteilung für Frankfurter Juden untersagt

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2a Bd. 3  
Laufzeit / Datum
1537 November 9
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Eintrag im Regierungsprotokoll

Regest

Der Frankfurter Geleitsmann Bonifaz berichtet den Räten zu Hanau, daß ihn der Rat der Stadt Frankfurt vor etwa drei Wochen vorgeladen und befragt hat, in wessen Auftrag er den Frankfurter Juden Geleit in die Grafschaft Hanau erteilt. Als er sich auf den hanauischen Oberamtmann berufen hat, ist ihm die Geleitserteilung untersagt worden. Bonifaz meint dazu, "es sey doch kein jud getzwungen, geleit zu nemen, wer des nit bedarf, mag wol on geleit wandern".

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Dem Frankfurter Geleitsmann Bonifaz wird die Geleitserteilung für Frankfurter Juden untersagt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3555_dem-frankfurter-geleitsmann-bonifaz-wird-die-geleitserteilung-fuer-frankfurter-juden-untersagt> (aufgerufen am 25.11.2025)

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