Dem Frankfurter Geleitsmann Bonifaz wird die Geleitserteilung für Frankfurter Juden untersagt
Stückangaben
Regest-Typ
Eintrag im Regierungsprotokoll
Regest
Der Frankfurter Geleitsmann Bonifaz berichtet den Räten zu Hanau, daß ihn der Rat der Stadt Frankfurt vor etwa drei Wochen vorgeladen und befragt hat, in wessen Auftrag er den Frankfurter Juden Geleit in die Grafschaft Hanau erteilt. Als er sich auf den hanauischen Oberamtmann berufen hat, ist ihm die Geleitserteilung untersagt worden. Bonifaz meint dazu, "es sey doch kein jud getzwungen, geleit zu nemen, wer des nit bedarf, mag wol on geleit wandern".
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 3 S.299; vgl. Nr. 1161.
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Archivkontext
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Dem Frankfurter Geleitsmann Bonifaz wird die Geleitserteilung für Frankfurter Juden untersagt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3555_dem-frankfurter-geleitsmann-bonifaz-wird-die-geleitserteilung-fuer-frankfurter-juden-untersagt> (aufgerufen am 25.11.2025)
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