Der Jude Lewyn zu Kassel beklagt sich, dass seiner Braut der Brautschatz vorenthalten wird

HStAM 3 Nr. 2462 d  
Laufzeit / Datum
[1534 Februar 23]
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Lewyn zu Kassel klagt Landgraf Philipp von Hessen, daß Sussekindt zu Bovenden im Beisein frommer Leute versprochen hat, ihm Jarhelt, die Witwe seines Bruders, nach jüdischem Gesetz zur Frau zu geben. Auch hat er ihr im "ehelichs zittel" einen Brautschatz von 60 fl. zugesagt, dessen Zahlung er jetzt verweigert und verlangt, daß Lewyn und Jarhelt, die sich einig sind, ohne den Brautschatz heiraten. Da Lewyn in dieser Sache bereits 30 fl. Kosten gehabt hat, bittet er den Landgrafen, sich bei dem Herrn von Plesse dafür zu verwenden, daß Sussekindt ihm den Brautschatz und die 30 fl. bezahlt.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier o.D.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Der Jude Lewyn zu Kassel beklagt sich, dass seiner Braut der Brautschatz vorenthalten wird“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3466_der-jude-lewyn-zu-kassel-beklagt-sich-dass-seiner-braut-der-brautschatz-vorenthalten-wird> (aufgerufen am 25.11.2025)

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