Der Jude Lewyn zu Kassel beklagt sich, dass seiner Braut der Brautschatz vorenthalten wird
Stückangaben
Regest
Der Jude Lewyn zu Kassel klagt Landgraf Philipp von Hessen, daß Sussekindt zu Bovenden im Beisein frommer Leute versprochen hat, ihm Jarhelt, die Witwe seines Bruders, nach jüdischem Gesetz zur Frau zu geben. Auch hat er ihr im "ehelichs zittel" einen Brautschatz von 60 fl. zugesagt, dessen Zahlung er jetzt verweigert und verlangt, daß Lewyn und Jarhelt, die sich einig sind, ohne den Brautschatz heiraten. Da Lewyn in dieser Sache bereits 30 fl. Kosten gehabt hat, bittet er den Landgrafen, sich bei dem Herrn von Plesse dafür zu verwenden, daß Sussekindt ihm den Brautschatz und die 30 fl. bezahlt.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier o.D.
Archivangaben
Altsignatur
3 PA Nr. 2462 d Bl. 1; Landgraf Philipp schickt diese Supplik mit einem befürwortenden Schreiben am 23. Februar 1534 Dietrich d.
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Lewyn zu Kassel beklagt sich, dass seiner Braut der Brautschatz vorenthalten wird“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3466_der-jude-lewyn-zu-kassel-beklagt-sich-dass-seiner-braut-der-brautschatz-vorenthalten-wird> (aufgerufen am 25.11.2025)
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