Entführung der Jüdin Bele durch den Junker Wilhelm Weyß
Stückangaben
Regest
Jeßell, "jůd von Rossům, gemeyner jůdischen regirer", klagt Graf Balthasar von Hanau, daß dem Überbringer seines Schreibens, dem Juden Moße, obwohl er Steuer und Zins bezahlt hat und somit mit seiner Familie den gräflichen Schutz in Münzenberg genießt, seine Tochter genannt Bele durch Junker Wilhelm Weyß [Waise von Fauerbach] aus seinem Haus entführt, auf des Junkers Schloß gebracht, dort verschlossen und dem Vater entfremdet worden ist, was Jeßel von Rossum als Landfriedensbruch ansieht. Jüdische Kinder dem Christenglauben zuzuführen widerspricht außerdem kaiserlichem und päpstlichem Gebot sowie dem durch den regierenden Kaiser erlassenen, abschriftlich beigefügten Judenprivileg, wonach eine Verletzung des vom Kaiser gewährten Judenschutzes mit 50 fl. zu ahnden ist. Jeßel fordert Graf Balthasar auf, dafür zu sorgen, daß dem Juden sein Kind wieder zurückgegeben wird. Falls sich der Junker weigert und etwa auf "neben weyber reden oder des kins redt" beruft, wird Jeßel vor dem Kaiser gegen ihn wegen Burg- und Landfriedensbruch und Verletzung des kaiserlichen Judenschutzes klagen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Verschlußsiegel abgefallen.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 6000 c.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Entführung der Jüdin Bele durch den Junker Wilhelm Weyß“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3346_entfuehrung-der-juedin-bele-durch-den-junker-wilhelm-weyss> (aufgerufen am 25.11.2025)
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