Der Keller zu Windecken überschickt ein Verzeichnis des von den Juden zu Nauheim und Windecken gezahlten Martinsgeldes

HStAM 86 Nr. 28019  
Laufzeit / Datum
1525 Januar 12
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Keller zu Windecken überschickt der Kanzlei Hanau ein Verzeichnis des von den Juden zu Nauheim und Windecken gezahlten Martinsgeldes mit dem Bemerken, daß sie zwar alle lieber weniger zahlen wollten, aber durchaus genug Geld haben. In Windecken haben gezahlt: Dick Meyer 6 fl. (vorher 4 fl.), Swartz Meyer 4 fl. (vorher 3 fl.), Mosche 3 fl. (vorher 2 fl.), Jeckels Witwe, Mosches Schwiegermutter, die mit ihm in einem Haus lebt, 4 fl., Copp 3 fl. seit Martini 1524, Heyung, des dicken Meyers Sohn, 3 fl. (vorher 2 fl.), Secklin und sein Sohn, die in einem Haus leben, kaufen und verkaufen und das Goldschmiedehandwerk treiben wollen, 4 fl. (vorher nichts). In Nauheim hat Gomprecht, der vorher nichts gegeben hat, 3 fl. bezahlt. Laut Vertrag von 1523 soll er auf diese Weise in zehn Jahren 30 fl. bezahlen und dazu sein Haus in Bau und Besserung halten. Lasarus gibt in Nauheim seit Martini 1524 2 fl. (vorher nichts). Rufens hat für sein Totengräberamt die Behausung und das Gras auf dem Friedhof.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Verschlußsiegel.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Keller zu Windecken überschickt ein Verzeichnis des von den Juden zu Nauheim und Windecken gezahlten Martinsgeldes“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3221_der-keller-zu-windecken-ueberschickt-ein-verzeichnis-des-von-den-juden-zu-nauheim-und-windecken-gezahlten-martinsgeldes> (aufgerufen am 25.11.2025)

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