Der Jude Aynschel verspricht, seine Schuld bei den hanauischen Vormündern in drei Raten abzutragen
Stückangaben
Regest
Der Jude Aynschel von Rückingen zu Münzenberg, der den hanauischen Vormündern das Schutzgeld für zwei Jahre in Höhe von 48 fl. schuldet, verspricht, diese Schuld in drei Raten abzutragen. Er soll zur kommenden Frankfurter Messe und Pfingsten 1514 je 20 fl. und die restlichen 8 fl. zu Michaelis bezahlen. Seine Klage wegen Beeinträchtigung durch hanauische Diener hat er zurückgezogen. Es bürgen für ihn Salomon von Assenheim und der Goldschmied Jacob zu Hanau, die geloben, Aynschel bei Nichteinhaltung des Vergleichs binnen zweier Monate der Herrschaft Hanau zu überantworten oder 200 fl. Strafe zu zahlen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, mit zwei aufgedrückten Siegeln; laut Dorsalvermerk zahlt der Goldschmied Jeckel am 4. Mai 1514 20 fl.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 5934 Bl. 15
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Aynschel verspricht, seine Schuld bei den hanauischen Vormündern in drei Raten abzutragen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3134_der-jude-aynschel-verspricht-seine-schuld-bei-den-hanauischen-vormuendern-in-drei-raten-abzutragen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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