Der Jude David gelobt, bei Irrungen mit hanauischen Untertanen nur hanauische Gerichte anzurufen
Stückangaben
Regest
Der Jude David von Posen (Bosenn), Schwiegersohn der Gutlin zu Assenheim, gelobt, nachdem er mit Frau, Kindern und Gesinde eine Zeitlang zu Assenheim gelebt und mit den armen Leuten Handel getrieben hat "wie ein judd", bei etwaigen künftigen Irrungen mit den hanauischen Untertanen nur die hanauischen Gerichte anzurufen. Für den Fall der Zuwiderhandlung setzt er seinen Freund, den Juden Jeckel, Goldschmied zu Hanau, als Bürgen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Siegel.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 27438.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude David gelobt, bei Irrungen mit hanauischen Untertanen nur hanauische Gerichte anzurufen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3121_der-jude-david-gelobt-bei-irrungen-mit-hanauischen-untertanen-nur-hanauische-gerichte-anzurufen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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