Der Jude David gelobt, bei Irrungen mit hanauischen Untertanen nur hanauische Gerichte anzurufen

HStAM 86 Nr. 27438  
Laufzeit / Datum
1513 April 5
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude David von Posen (Bosenn), Schwiegersohn der Gutlin zu Assenheim, gelobt, nachdem er mit Frau, Kindern und Gesinde eine Zeitlang zu Assenheim gelebt und mit den armen Leuten Handel getrieben hat "wie ein judd", bei etwaigen künftigen Irrungen mit den hanauischen Untertanen nur die hanauischen Gerichte anzurufen. Für den Fall der Zuwiderhandlung setzt er seinen Freund, den Juden Jeckel, Goldschmied zu Hanau, als Bürgen.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Siegel.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude David gelobt, bei Irrungen mit hanauischen Untertanen nur hanauische Gerichte anzurufen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3121_der-jude-david-gelobt-bei-irrungen-mit-hanauischen-untertanen-nur-hanauische-gerichte-anzurufen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/3121