Revers des Juden Aynschel von Rückingen über den ihm gewährten Schutz zu Münzenberg

HStAM 86 Nr. 5934  
Laufzeit / Datum
1511 November 14
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Revers des Juden Aynschel von Rückingen über den ihm und seiner Frau Gutlin nebst Kindern und Gesinde gegen eine jährliche Bedezahlung von 24 fl. von Graf Reinhard von Hanau laut inserierter Urkunde vom gleichen Tage auf drei Jahre gewährten Schutz zu Münzenberg. Aynschel erhält das Recht, einen Juden seines Gefallens anzunehmen, der ihm die Bede zahlen hilft, sowie bedefrei einen Schulklopfer. Weitere Juden sollen in Münzenberg nicht geduldet werden.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Siegel.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Revers des Juden Aynschel von Rückingen über den ihm gewährten Schutz zu Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3106_revers-des-juden-aynschel-von-rueckingen-ueber-den-ihm-gewaehrten-schutz-zu-muenzenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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