Revers des Juden Aynschel von Rückingen über den ihm gewährten Schutz zu Münzenberg
Stückangaben
Regest
Revers des Juden Aynschel von Rückingen über den ihm und seiner Frau Gutlin nebst Kindern und Gesinde gegen eine jährliche Bedezahlung von 24 fl. von Graf Reinhard von Hanau laut inserierter Urkunde vom gleichen Tage auf drei Jahre gewährten Schutz zu Münzenberg. Aynschel erhält das Recht, einen Juden seines Gefallens anzunehmen, der ihm die Bede zahlen hilft, sowie bedefrei einen Schulklopfer. Weitere Juden sollen in Münzenberg nicht geduldet werden.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Siegel.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 5934 Bl. 16; vgl. Nr. 743.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Revers des Juden Aynschel von Rückingen über den ihm gewährten Schutz zu Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3106_revers-des-juden-aynschel-von-rueckingen-ueber-den-ihm-gewaehrten-schutz-zu-muenzenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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