Landhofmeister und Regenten zu Hessen bekunden die Aufnahme des Meisters Falcken

HStAM K Nr. 16  
Laufzeit / Datum
1511 Juni 21
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Abschrift des 16. Jahrhunderts

Regest

Landhofmeister und Regenten zu Hessen bekunden, daß sie Meister Falcken, den Juden und Arzt, aufgenommen und ihm erlaubt haben, mit Weib, Kindern und Gesinde in Kassel zu wohnen, sofern er sich mit seiner "ertzney" sowie in Wesen und Handlungen gegen die hessischen Untertanen aufrichtig und redlich zeigt und bei Bedarf seine"artzneney" auch dem fürstlichen Hofgesinde zur Verfügung stellt. Er und die Seinen sollen von allen Abgaben und Lasten, mit denen die Bürgerschaft zu Kassel beschwert ist, befreit sein. Auch ist er mit seinem Pferd "woe er im furstenthum zcu Hessen us und inn wabert", von allem Zoll entbunden, "den die judden plegen unsern gnädigen hern zcu geben". Jährlich wird ihm ein Hofkleid zugesagt.

Ausstellungsort

Marburg

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Landhofmeister und Regenten zu Hessen bekunden die Aufnahme des Meisters Falcken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3099_landhofmeister-und-regenten-zu-hessen-bekunden-die-aufnahme-des-meisters-falcken> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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