Die Jüdin Gutlin von Münzenberg verpflichtet sich zur Zahlung einer jährlichen Bede von 24 fl.

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2a Bd. 1  
Laufzeit / Datum
1511 April 7
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Die Jüdin Gutlin von Münzenberg verpflichtet sich vor der Kanzlei Hanau im Namen ihres Mannes Aynschel zur Zahlung einer jährlichen Bede von 24 fl. und erhält dafür das Recht, nach Gefallen einen weiteren friedsamen Juden aufzunehmen, der ihr bei der Bedezahlung hilft. Außer diesem und dem Schulklopper soll kein Jude in Münzenberg sein. Die Juden, die kürzlich ihre Schutzbriefe bezahlt haben, sollen aber bleiben, solange es vereinbart ist, und Aynschel ihre Bede als Beitrag zu seiner Bedezahlung geben. Aynschels Schutz hat am 11. November 1510 begonnen und endet 1513.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Die Jüdin Gutlin von Münzenberg verpflichtet sich zur Zahlung einer jährlichen Bede von 24 fl.“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3096_die-juedin-gutlin-von-muenzenberg-verpflichtet-sich-zur-zahlung-einer-jaehrlichen-bede-von-24-fl> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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