Die Jüdin Gutlin von Münzenberg verpflichtet sich zur Zahlung einer jährlichen Bede von 24 fl.
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Die Jüdin Gutlin von Münzenberg verpflichtet sich vor der Kanzlei Hanau im Namen ihres Mannes Aynschel zur Zahlung einer jährlichen Bede von 24 fl. und erhält dafür das Recht, nach Gefallen einen weiteren friedsamen Juden aufzunehmen, der ihr bei der Bedezahlung hilft. Außer diesem und dem Schulklopper soll kein Jude in Münzenberg sein. Die Juden, die kürzlich ihre Schutzbriefe bezahlt haben, sollen aber bleiben, solange es vereinbart ist, und Aynschel ihre Bede als Beitrag zu seiner Bedezahlung geben. Aynschels Schutz hat am 11. November 1510 begonnen und endet 1513.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 1 Bl. 79r.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Die Jüdin Gutlin von Münzenberg verpflichtet sich zur Zahlung einer jährlichen Bede von 24 fl.“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3096_die-juedin-gutlin-von-muenzenberg-verpflichtet-sich-zur-zahlung-einer-jaehrlichen-bede-von-24-fl> (aufgerufen am 26.11.2025)
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