Graf Reinhard von Hanau nimmt den Juden Secklin zu Windecken auf

HStAM 86 Nr. 25940  
Laufzeit / Datum
1505 August 1
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Graf Reinhard von Hanau bekundet, daß er den Juden Secklin nebst Frau und Gesinde auf zwei Jahre zu Windecken aufgenommen und ihm erlaubt hat, den Metzgern das Fleisch nach Frankfurt zu bringen und dieses Amt ebenso zu versehen, wie es vorher der Jude Gumprecht getan hat. Es ist ihm untersagt, Wucher zu treiben und ohne Wissen des Grafen fremden Schutz anzunehmen.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Rücksiegel abgefallen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Graf Reinhard von Hanau nimmt den Juden Secklin zu Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3012_graf-reinhard-von-hanau-nimmt-den-juden-secklin-zu-windecken-auf> (aufgerufen am 27.11.2025)

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