Graf Reinhard von Hanau nimmt den Juden Secklin zu Windecken auf
Stückangaben
Regest
Graf Reinhard von Hanau bekundet, daß er den Juden Secklin nebst Frau und Gesinde auf zwei Jahre zu Windecken aufgenommen und ihm erlaubt hat, den Metzgern das Fleisch nach Frankfurt zu bringen und dieses Amt ebenso zu versehen, wie es vorher der Jude Gumprecht getan hat. Es ist ihm untersagt, Wucher zu treiben und ohne Wissen des Grafen fremden Schutz anzunehmen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Rücksiegel abgefallen.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 25940.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Reinhard von Hanau nimmt den Juden Secklin zu Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3012_graf-reinhard-von-hanau-nimmt-den-juden-secklin-zu-windecken-auf> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/3012