Rabe von Pappenheim, mainzischer Kommissarius, zieht das Verfahren gegen den Juden Lewen an sich

HStAM 115/39 Nr.  
Laufzeit / Datum
1503 September 8
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Rabe von Pappenheim, mainzischer Kommissarius und Kanoniker zu Fritzlar, bestätigt Graf Philipp d. J. und den Anwälten des Grafen Heinrich von Waldeck auf ihr Schreiben, daß er das vor dem Freigericht Sachsenhausen gegen den Juden Lewen zu Naumburg anhängig gemachte Verfahren verboten hat, weil allen mainzischen Untertanen Prozesse vor den westfälischen Gerichten untersagt sind. Da der Jude, der sich zu Unrecht beschuldigt glaubt, bereit ist, sich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu stellen, hat Pappenheim das Verfahren an sich gezogen, stellt aber anheim, die Klage vor Amtmann, Bürgermeister und Rat zu Naumburg zu bringen. Beides scheint ihm "nüczer" als die ebenfalls mögliche Bemühung der geistlichen Richter in Mainz.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Verschlußsiegel erbrochen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Rabe von Pappenheim, mainzischer Kommissarius, zieht das Verfahren gegen den Juden Lewen an sich“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2999_rabe-von-pappenheim-mainzischer-kommissarius-zieht-das-verfahren-gegen-den-juden-lewen-an-sich> (aufgerufen am 25.11.2025)

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