Graf Philipp zu Hanau stellt es den Metzgern zu Windecken frei, den Juden Saüeln hinzuzuziehen
Stückangaben
Regest-Typ
Gleichzeitige Abschrift, Papier
Regest
Graf Philipp zu Hanau bekundet, daß es den Metzgern zu Windecken, "die dan den iüden fleisch geben", freisteht, wahlweise den Juden Saüeln wie zuvor den Juden Gompe [zum Schlachten] hinzuzuziehen oder den "Schuleklopper”. Dies soll auch gelten, wenn ein neuer Schulklopper nach Windecken kommen sollte.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. α2192.
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Orte
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Philipp zu Hanau stellt es den Metzgern zu Windecken frei, den Juden Saüeln hinzuzuziehen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2920_graf-philipp-zu-hanau-stellt-es-den-metzgern-zu-windecken-frei-den-juden-saueeln-hinzuzuziehen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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