Graf Philipp zu Hanau stellt es den Metzgern zu Windecken frei, den Juden Saüeln hinzuzuziehen

HStAM [ohne Angabe] Nr.  
Laufzeit / Datum
1498 Oktober 2
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Gleichzeitige Abschrift, Papier

Regest

Graf Philipp zu Hanau bekundet, daß es den Metzgern zu Windecken, "die dan den iüden fleisch geben", freisteht, wahlweise den Juden Saüeln wie zuvor den Juden Gompe [zum Schlachten] hinzuzuziehen oder den "Schuleklopper”. Dies soll auch gelten, wenn ein neuer Schulklopper nach Windecken kommen sollte.

Archivangaben

Altsignatur

86 Hanauer Nachträge Nr. α2192.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Graf Philipp zu Hanau stellt es den Metzgern zu Windecken frei, den Juden Saüeln hinzuzuziehen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2920_graf-philipp-zu-hanau-stellt-es-den-metzgern-zu-windecken-frei-den-juden-saueeln-hinzuzuziehen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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