U.a. wird Peter Rützen veruteilt, dem Juden Secklin die Gerichtskosten zu erstatten

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 7 Bd. 2  
Laufzeit / Datum
1498 Mai 16
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Nachdem Peter Rützen von Rendel sich vor dem Stadtgericht Hanau bereit erklärt hat, zu beeiden, daß er dem Juden Secklin die eingeklagte Forderung nicht schuldet, hat ihm Secklin den Eid um Gottes willen erlassen, worauf seine Forderung für nichtig erklärt und ihm die Erstattung der Gerichtskosten auferlegt wurde. Dagegen wird der Knecht Niclais Stoffel verurteilt, Secklin die eingeklagten 6 Weißpfennig 2 Heller nebst den Gerichtskosten zu bezahlen.

Archivangaben

Altsignatur

Protokolle II Hanau B Nr. 7 Bd. 2 Bl. 79v-80r.

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Archivkontext

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Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„U.a. wird Peter Rützen veruteilt, dem Juden Secklin die Gerichtskosten zu erstatten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2911_u-a-wird-peter-ruetzen-veruteilt-dem-juden-secklin-die-gerichtskosten-zu-erstatten> (aufgerufen am 25.11.2025)

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