U.a. wird Peter Rützen veruteilt, dem Juden Secklin die Gerichtskosten zu erstatten
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Nachdem Peter Rützen von Rendel sich vor dem Stadtgericht Hanau bereit erklärt hat, zu beeiden, daß er dem Juden Secklin die eingeklagte Forderung nicht schuldet, hat ihm Secklin den Eid um Gottes willen erlassen, worauf seine Forderung für nichtig erklärt und ihm die Erstattung der Gerichtskosten auferlegt wurde. Dagegen wird der Knecht Niclais Stoffel verurteilt, Secklin die eingeklagten 6 Weißpfennig 2 Heller nebst den Gerichtskosten zu bezahlen.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau B Nr. 7 Bd. 2 Bl. 79v-80r.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„U.a. wird Peter Rützen veruteilt, dem Juden Secklin die Gerichtskosten zu erstatten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2911_u-a-wird-peter-ruetzen-veruteilt-dem-juden-secklin-die-gerichtskosten-zu-erstatten> (aufgerufen am 25.11.2025)
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