Graf Philipp von Hanau nimmt die u.a. Juden Mosse und Selligman in Windecken auf
Stückangaben
Regest
Graf Philipp von Hanau bekundet, daß er den Juden Mosse, dessen Frau Freuden sowie den Juden Selligman und dessen Frau Michla nebst Kindern und Gesinde gegen eine jährliche Bede von 16 fl., von der Mosse 12 und Selligman 4 fl. zahlen soll, auf drei Jahre in Windecken aufgenommen hat. Irrungen mit hanauischen Untertanen sollen nur vor hanauischen Gerichten ausgetragen werden. Auch sollen sich die Juden ohne Wissen des Grafen an keinen fremden Herren verdingen oder fremden Schutz suchen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 28005.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- Philipp I. von Hanau-Münzenberg
- Moses (Mosse), zu Windecken, 1509/10 genannt der Kleine, verheiratet mit Freude
- Freude (Freuden), zu Windecken, verheiratet mit Mosche
- Seligmann (Selligman), der Dicke, der Alte, Seligmann auf der Seidenecke, Vater des David zu Fauerbach, zu Windecken, verheiratet mich Michla
- Michle (Michla), zu Windecken, verheiratet mit Seligmann
Orte
Sachbegriffe
Siehe auch
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Orte
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- Jüdische Friedhöfe
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Philipp von Hanau nimmt die u.a. Juden Mosse und Selligman in Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2876_graf-philipp-von-hanau-nimmt-die-u-a-juden-mosse-und-selligman-in-windecken-auf> (aufgerufen am 25.11.2025)
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