Graf Philipp von Hanau nimmt die u.a. Juden Mosse und Selligman in Windecken auf

HStAM 86 Nr. 28005  
Laufzeit / Datum
1494 Dezember 13
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Graf Philipp von Hanau bekundet, daß er den Juden Mosse, dessen Frau Freuden sowie den Juden Selligman und dessen Frau Michla nebst Kindern und Gesinde gegen eine jährliche Bede von 16 fl., von der Mosse 12 und Selligman 4 fl. zahlen soll, auf drei Jahre in Windecken aufgenommen hat. Irrungen mit hanauischen Untertanen sollen nur vor hanauischen Gerichten ausgetragen werden. Auch sollen sich die Juden ohne Wissen des Grafen an keinen fremden Herren verdingen oder fremden Schutz suchen.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Graf Philipp von Hanau nimmt die u.a. Juden Mosse und Selligman in Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2876_graf-philipp-von-hanau-nimmt-die-u-a-juden-mosse-und-selligman-in-windecken-auf> (aufgerufen am 25.11.2025)

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