Graf Philipp von Hanau nimmt den Juden Meyer und seine Frau Gyppe in Windecken auf
Stückangaben
Regest
Graf Philipp von Hanau bekundet, daß er den Juden Meyer und seine Frau Gyppe nebst Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Windecken auf- und in Schutz genommen hat. Irrungen mit hanauischen Untertanen sind nur vor den hanauischen Gerichten auszutragen, auch soll Meyer während der drei Jahre ohne Wissen des Grafen weder fremde Dienste noch fremden Schutz suchen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel.
Enthält
- Meyer Gyppe
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 28003.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Philipp von Hanau nimmt den Juden Meyer und seine Frau Gyppe in Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2871_graf-philipp-von-hanau-nimmt-den-juden-meyer-und-seine-frau-gyppe-in-windecken-auf> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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