Johann Schenck zu Schweinsberg kauft eine Gülte, bei deren Nichtzahlung er bei Juden Geld aufnehmen darf

HStAM K Nr. 17  
Laufzeit / Datum
1492 Oktober 1
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Abschrift in einem Kopiar des 15. Jahrhunderts

Regest

Landgraf Wilhelm [III.] von Hessen verkauft Johann Schenck zu Schweinsberg eine jährliche Gülte von 45 fl. für 900 fl. Sollten die Zahlungen nicht wie vereinbart erfolgen, hat der Käufer das Recht, sich "zcu cristen, zcu judden oder andern" schadlos zu halten.

Archivangaben

Altsignatur

K 17 Bl. 74v-77r.

Digitalisat vorhanden

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Johann Schenck zu Schweinsberg kauft eine Gülte, bei deren Nichtzahlung er bei Juden Geld aufnehmen darf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2845_johann-schenck-zu-schweinsberg-kauft-eine-guelte-bei-deren-nichtzahlung-er-bei-juden-geld-aufnehmen-darf> (aufgerufen am 25.11.2025)

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