Johann Schenck zu Schweinsberg kauft eine Gülte, bei deren Nichtzahlung er bei Juden Geld aufnehmen darf
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift in einem Kopiar des 15. Jahrhunderts
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] von Hessen verkauft Johann Schenck zu Schweinsberg eine jährliche Gülte von 45 fl. für 900 fl. Sollten die Zahlungen nicht wie vereinbart erfolgen, hat der Käufer das Recht, sich "zcu cristen, zcu judden oder andern" schadlos zu halten.
Archivangaben
Altsignatur
K 17 Bl. 74v-77r.
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Johann Schenck zu Schweinsberg kauft eine Gülte, bei deren Nichtzahlung er bei Juden Geld aufnehmen darf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2845_johann-schenck-zu-schweinsberg-kauft-eine-guelte-bei-deren-nichtzahlung-er-bei-juden-geld-aufnehmen-darf> (aufgerufen am 25.11.2025)
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