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Landgraf Wilhelm von Hessen bekundet, dass sein Gläubiger bei Nichtzahlung bei Juden Geld aufnehmen darf, 1492 August 29
2.
Johann Schenck zu Schweinsberg kauft eine Gülte, bei deren Nichtzahlung er bei Juden Geld aufnehmen darf, 1492 Oktober 1
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