Graf Philipp von Hanau antwortet Johann Schenck u.a., daß die Einhaltung bestimmter Fristen nicht in seiner Macht liegt
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Regest-Typ
Konzept
Regest
Graf Philipp von Hanau antwortet Johann Schenck, daß er zwar zu einem Tag vor dem Landgrafen bereit ist, diesen aber nicht zur Einhaltung bestimmter Fristen zwingen kann. Auch steht es nicht in seiner Macht, die Mainzer geistlichen Richter zur Aufhebung des Bannes, den nicht er über den Juden verhängt hat, zu bewegen.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 28174
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Graf Philipp von Hanau antwortet Johann Schenck u.a., daß die Einhaltung bestimmter Fristen nicht in seiner Macht liegt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2791_graf-philipp-von-hanau-antwortet-johann-schenck-u-a-dass-die-einhaltung-bestimmter-fristen-nicht-in-seiner-macht-liegt> (aufgerufen am 25.11.2025)
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