Das Stadtgericht Hanau erklärt das zwischen dem Juden Gomphe und Philipp Ferber getätigte Geschäft für rechtens
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Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Das Stadtgericht Hanau erklärt das zwischen dem Juden Gomphe und Philipp Ferber getätigte Geschäft für rechtens, weist weitere Forderungen Ferbers an den Juden zurück, läßt aber die Möglichkeit einer neuerlichen Klage zu, falls Ferber sich durch das Urteil beschwert fühlt.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau B Nr. 7 Bd. 1 Bl. 284.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Das Stadtgericht Hanau erklärt das zwischen dem Juden Gomphe und Philipp Ferber getätigte Geschäft für rechtens“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2738_das-stadtgericht-hanau-erklaert-das-zwischen-dem-juden-gomphe-und-philipp-ferber-getaetigte-geschaeft-fuer-rechtens> (aufgerufen am 25.11.2025)
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