Aufforderung des Mainzer Prokurators Fisci an die Juden zu Windecken, in Mainz zu erscheinen und ihre Geldgeschäfte offenzulegen

HStAM 86 Nr. 25947  
Laufzeit / Datum
1477 März 19
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Vicarius generalis in spiritualibus und Prokurator Fisci des Erzbischofs Adolf von Mainz lädt die zu Windecken lebenden Juden (utriusque sexus iudeis in Wonnecken commorantes) nach Mainz, um sie von der Provinzialordnung zu unterrichten und sie bei Strafe der Exkommunikation und des Ausschlusses aus der Synagoge (sub excommunicacione maiori respective seclusione a synagoga) sowie einer an den Fiskus zu zahlenden Buße von 2000 rheinischen Goldgulden aufzufordern, ihre Vermögensverhältnisse und Geldgeschäfte offenzulegen. Gleichzeitig werden die Schuldner der Juden (dictis perfidis iudeis) aufgefordert, ihre Verpflichtungen anzugeben.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufforderung des Mainzer Prokurators Fisci an die Juden zu Windecken, in Mainz zu erscheinen und ihre Geldgeschäfte offenzulegen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2698_aufforderung-des-mainzer-prokurators-fisci-an-die-juden-zu-windecken-in-mainz-zu-erscheinen-und-ihre-geldgeschaefte-offenzulegen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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