Aufforderung des Mainzer Prokurators Fisci an die Juden zu Windecken, in Mainz zu erscheinen und ihre Geldgeschäfte offenzulegen
Stückangaben
Regest
Der Vicarius generalis in spiritualibus und Prokurator Fisci des Erzbischofs Adolf von Mainz lädt die zu Windecken lebenden Juden (utriusque sexus iudeis in Wonnecken commorantes) nach Mainz, um sie von der Provinzialordnung zu unterrichten und sie bei Strafe der Exkommunikation und des Ausschlusses aus der Synagoge (sub excommunicacione maiori respective seclusione a synagoga) sowie einer an den Fiskus zu zahlenden Buße von 2000 rheinischen Goldgulden aufzufordern, ihre Vermögensverhältnisse und Geldgeschäfte offenzulegen. Gleichzeitig werden die Schuldner der Juden (dictis perfidis iudeis) aufgefordert, ihre Verpflichtungen anzugeben.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 25947.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufforderung des Mainzer Prokurators Fisci an die Juden zu Windecken, in Mainz zu erscheinen und ihre Geldgeschäfte offenzulegen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2698_aufforderung-des-mainzer-prokurators-fisci-an-die-juden-zu-windecken-in-mainz-zu-erscheinen-und-ihre-geldgeschaefte-offenzulegen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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