Anweisung des Stadtgerichts Hanau an den Juden Simon bezüglich eines ihm verfallenen Hauses

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 7 Bd. 1  
Laufzeit / Datum
1467 Dezember 16
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Der Jude Simon fragt beim Stadtgericht Hanau an, wie er mit Blomen Heinrichs Haus und dem Weiher bei Blancken Mühle, die ihm verfallen sind, verfahren soll. Er wird angewiesen, sich vierzehn Tage lang um eine Verpfändung zu bemühen. Schlägt das fehl, soll er die Grundstücke vierzehn Tage zum Verkauf ausbieten und sie, findet er keinen Käufer, in den zwei Wochen danach schätzen lassen. Übersteigt der Wert seine Forderung, soll er den Überschuß an die Erben zahlen, deckt er seine Forderungen nicht, "so sehe hie zu, wo ime mee werdde".

Archivangaben

Altsignatur

Protokolle II Hanau B Nr. 7 Bd. 1 Bl. 198r.

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Anweisung des Stadtgerichts Hanau an den Juden Simon bezüglich eines ihm verfallenen Hauses“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2674_anweisung-des-stadtgerichts-hanau-an-den-juden-simon-bezueglich-eines-ihm-verfallenen-hauses> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/2674