Anweisung des Stadtgerichts Hanau an den Juden Simon bezüglich eines ihm verfallenen Hauses
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Der Jude Simon fragt beim Stadtgericht Hanau an, wie er mit Blomen Heinrichs Haus und dem Weiher bei Blancken Mühle, die ihm verfallen sind, verfahren soll. Er wird angewiesen, sich vierzehn Tage lang um eine Verpfändung zu bemühen. Schlägt das fehl, soll er die Grundstücke vierzehn Tage zum Verkauf ausbieten und sie, findet er keinen Käufer, in den zwei Wochen danach schätzen lassen. Übersteigt der Wert seine Forderung, soll er den Überschuß an die Erben zahlen, deckt er seine Forderungen nicht, "so sehe hie zu, wo ime mee werdde".
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau B Nr. 7 Bd. 1 Bl. 198r.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Anweisung des Stadtgerichts Hanau an den Juden Simon bezüglich eines ihm verfallenen Hauses“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2674_anweisung-des-stadtgerichts-hanau-an-den-juden-simon-bezueglich-eines-ihm-verfallenen-hauses> (aufgerufen am 26.11.2025)
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