Irrung zwischen dem Augustinerkonvent Eschwege und Lotcze Tungisbrugkin wegen eines Hauses in der Judengasse

HStAM Urk. 21 Nr. 138  
Laufzeit / Datum
1457 August 28
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Vor dem Rat der Stadt Eschwege wird die Irrung zwischen dem Augustinerkonvent ebenda und Lotcze Tungisbrugkin dahin entschieden, daß Tungisbrugkin den Augustinern von seinem Haus "an dem kalmargte an der egken der juddengaßen" zwischen Henrich Reyner und Joheste Neytimborn jährlich 4 statt der geforderten 6 Groschen geben soll.

Ausfertigung

Ausfertigung, Pergament, mit anhängendem Siegelfragment.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Irrung zwischen dem Augustinerkonvent Eschwege und Lotcze Tungisbrugkin wegen eines Hauses in der Judengasse“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2627_irrung-zwischen-dem-augustinerkonvent-eschwege-und-lotcze-tungisbrugkin-wegen-eines-hauses-in-der-judengasse> (aufgerufen am 25.11.2025)

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