Irrung zwischen Burg und Stadt Gelnhausen u.a. die Steuer von der Judenschaft zu Gelnhausen betreffend
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift des 16. Jahrhunderts von einer beglaubigten Abschrift vom gleichen Tage.
Regest
In einer vor dem kaiserlichen Gericht anhängig gemachten Irrung zwischen Burg und Stadt Gelnhausen, die auch den Juden [in der Burg] betrifft, beruft sich die Stadt gegenüber der Burg auf ihre kaiserlichen Privilegien und darauf, daß sie die Steuer von der Judenschaft zu Gelnhausen mit kaiserlicher Billigung von denen von Isenburg an sich gebracht hat. Daher sollen auch die Juden in der Burg sich an dieser jährlichen Steuer beteiligen "nach innehalt der phandbrive, die wir Ysaac juden, ytzu in der burg wonhafftig, han thun, sehen und hören laßen".
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 25442.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
Orte
Sachbegriffe
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Jüdische Friedhöfe
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Irrung zwischen Burg und Stadt Gelnhausen u.a. die Steuer von der Judenschaft zu Gelnhausen betreffend“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2596_irrung-zwischen-burg-und-stadt-gelnhausen-u-a-die-steuer-von-der-judenschaft-zu-gelnhausen-betreffend> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/2596