Irrung zwischen Burg und Stadt Gelnhausen u.a. die Steuer von der Judenschaft zu Gelnhausen betreffend

HStAM 86 Nr. 25442  
Laufzeit / Datum
1448 März 29
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Abschrift des 16. Jahrhunderts von einer beglaubigten Abschrift vom gleichen Tage.

Regest

In einer vor dem kaiserlichen Gericht anhängig gemachten Irrung zwischen Burg und Stadt Gelnhausen, die auch den Juden [in der Burg] betrifft, beruft sich die Stadt gegenüber der Burg auf ihre kaiserlichen Privilegien und darauf, daß sie die Steuer von der Judenschaft zu Gelnhausen mit kaiserlicher Billigung von denen von Isenburg an sich gebracht hat. Daher sollen auch die Juden in der Burg sich an dieser jährlichen Steuer beteiligen "nach innehalt der phandbrive, die wir Ysaac juden, ytzu in der burg wonhafftig, han thun, sehen und hören laßen".

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Irrung zwischen Burg und Stadt Gelnhausen u.a. die Steuer von der Judenschaft zu Gelnhausen betreffend“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2596_irrung-zwischen-burg-und-stadt-gelnhausen-u-a-die-steuer-von-der-judenschaft-zu-gelnhausen-betreffend> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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