Vergleich zwischen Eckhard von der Tanne und dem Abt zu Fulda u.a. einen Judenschaden betreffend
Stückangaben
Regest
Eckhard von der Tanne bekundet, daß ihm der Abt zu Fulda aufgrund eines Vergleichs bis auf 110 fl. nichts mehr von den wegen Schulden, Leistungen, Pferden und Judenschaden erhobenen Forderungen schuldig ist, und erklärt die von Abt Johann von Fulda am 24. August 1418 darüber ausgestellte, inserierte Urkunde, die nicht mehr auffindbar ist, für ungültig.
Ausfertigung
Ausfertigung, Pergament, mit anhängendem Siegel.
Archivangaben
Altsignatur
R I a Stiftsarchiv Fulda 1424 Januar 9.
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
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Sachbegriffe
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Vergleich zwischen Eckhard von der Tanne und dem Abt zu Fulda u.a. einen Judenschaden betreffend“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2528_vergleich-zwischen-eckhard-von-der-tanne-und-dem-abt-zu-fulda-u-a-einen-judenschaden-betreffend> (aufgerufen am 25.11.2025)
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