Vergleich zwischen Eckhard von der Tanne und dem Abt zu Fulda u.a. einen Judenschaden betreffend

HStAM Urk. 75 Nr. 798  
Laufzeit / Datum
1424 Januar 9
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Eckhard von der Tanne bekundet, daß ihm der Abt zu Fulda aufgrund eines Vergleichs bis auf 110 fl. nichts mehr von den wegen Schulden, Leistungen, Pferden und Judenschaden erhobenen Forderungen schuldig ist, und erklärt die von Abt Johann von Fulda am 24. August 1418 darüber ausgestellte, inserierte Urkunde, die nicht mehr auffindbar ist, für ungültig.

Ausfertigung

Ausfertigung, Pergament, mit anhängendem Siegel.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Vergleich zwischen Eckhard von der Tanne und dem Abt zu Fulda u.a. einen Judenschaden betreffend“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2528_vergleich-zwischen-eckhard-von-der-tanne-und-dem-abt-zu-fulda-u-a-einen-judenschaden-betreffend> (aufgerufen am 25.11.2025)

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