Die Juden zu Frankfurt dürfen von Ulrich von Hanau keine Zinsen fordern
Stückangaben
Regest
Kaiser Ludwig befiehlt, daß die Juden zu Frankfurt bis künftigen Martini und ein Jahr danach von Ulrich von Hanau keine Zinsen fordern und sich mit der Bezahlung des Hauptgeldes genügen lassen sollen. Er untersagt Landvögten, Schultheißen und Amtleuten, Juden, die dennoch Zinsen fordern, bei der Eintreibung solcher Forderungen behilflich zu sein.
Ausfertigung
Ausfertigung, Pergament, Siegel stark beschädigt.
Ausstellungsort
Frankfurt
Archivangaben
Altsignatur
O I f Hanau, Finanzen und Zölle 1338 September 16.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
- Urkataster+
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Die Juden zu Frankfurt dürfen von Ulrich von Hanau keine Zinsen fordern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2353_die-juden-zu-frankfurt-duerfen-von-ulrich-von-hanau-keine-zinsen-fordern> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/2353