Die Juden zu Frankfurt dürfen von Ulrich von Hanau keine Zinsen fordern

HStAM Urk. 63 Nr. 2  
Laufzeit / Datum
1338 September 16
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Kaiser Ludwig befiehlt, daß die Juden zu Frankfurt bis künftigen Martini und ein Jahr danach von Ulrich von Hanau keine Zinsen fordern und sich mit der Bezahlung des Hauptgeldes genügen lassen sollen. Er untersagt Landvögten, Schultheißen und Amtleuten, Juden, die dennoch Zinsen fordern, bei der Eintreibung solcher Forderungen behilflich zu sein.

Ausfertigung

Ausfertigung, Pergament, Siegel stark beschädigt.

Ausstellungsort

Frankfurt

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Die Juden zu Frankfurt dürfen von Ulrich von Hanau keine Zinsen fordern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2353_die-juden-zu-frankfurt-duerfen-von-ulrich-von-hanau-keine-zinsen-fordern> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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