Die Verhältnisse der Juden in der Bürgermeisterei Schöffengrund betreffend, 1847-1871
Stückangaben
Regest
Die Durchführung des Gesetzes von 1847 über "die Verhältnisse der Juden" betreffende Angelegenheiten in der Bürgermeisterei Schöffengrund sowie Finanzierung des "Vereins zur Bildung von Elementarlehrern und Beförderung von Handwerken und Künsten unter den Juden der Rheinprovinz und Westphalens" in Münster/Westf.
Enthält u.a.
- Rundschreiben, Instruktionen und Verordnungen über spezielle Abgaben der Juden, Synagogenbezirksgliederung, Heirat mit ausländischen Jüdinnen, Aufenthalt und Beschäftigung von ausländischen und Posener Juden, bedingte Zulassung zu kommunalen Ämtern, Beschränkung des Grunderwerbs der jüdischen Gemeinden zum Zwecke von Kultus, Unterricht, Armen- und Krankenpflege, Bildung von Vorständen, Religionsunterricht und andere, die Durchführung des Gesetzes von 1847 betreffende Angelegenheiten
- Glaube kein Hinderungsgrund für die Gewährung der vollen bürgerlichen Gleichstellung, 1857
- Gestattung der Wahrnehmung der Standesherrschaft durch Juden nach den Gesetzen von 1847, 1859
- Freiwillige Beiträge von namentlich genannten Juden in der Bürgermeisterei Schöffengrund zum Münsterer Verein, 1862
Archivangaben
Arcinsys-ID
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Die Verhältnisse der Juden in der Bürgermeisterei Schöffengrund betreffend, 1847-1871“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2225_die-verhaeltnisse-der-juden-in-der-buergermeisterei-schoeffengrund-betreffend-1847-1871> (aufgerufen am 26.11.2025)
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