Das Betreiben von Judenwirtschaften in Hessen-Rotenburg
Stückangaben
Regest
Auf eine Anfrage der Kanzlei zu Langenschwalbach vom 4. Juli, das Wirtschaftstreiben der Juden betreffend, erteilt die Hofkanzlei Rotenburg am 10. Juli den Bescheid, dass den Christen das Betreiben von Wirtschaften ohne Konzession erlaubt sein soll, den Juden aber wird das Wirthschafttreiben ohne Concession verboten.
Ausstellungsort
Rotenburg
Weitere Angaben
Konferenzprotokoll vom 4. Juli 1800, Eintrag Nr. 387.
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 754.
Indizes
Siehe auch
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Orte
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Das Betreiben von Judenwirtschaften in Hessen-Rotenburg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14797_das-betreiben-von-judenwirtschaften-in-hessen-rotenburg> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/14797