Beraubung von Juden im Vilbeler Wald
Stückangaben
Regest
Der Schultheiß zu Bergen teilt den Hanauer Befehlshabern mit, dass er am Vortag erfahren hat, dass am 23. Dezember etliche Juden nebst dem Fuhrmann, der ihr Geld transportierte, ausgeraubt worden sein sollen, und legt den Bericht des Zentgrafen zu Vilbel bei.
Dieser erklärt, dass erst am vergangenen Montag [Dezember 24] ein Fuhrmann und ein Jude bei ihm erschienen seien und nach drei reisigen Knechten gefragt hätten, die am vorigen Sonntag [Dezember 23] nach Friedberg geritten seien. Die drei hätten sie im Vilbeler Wald beraubt. Auf die Frage des Zentgrafen, ob sie hardt beraubt worden, haben sie geantwortet, es sey ihnen schon albereitt zuviell. Weitere Unterstützung hätten sie vom Zentgrafen nicht gefordert, sonst wäre sie ihnen zuteilgeworden.
Am 29. Januar 1594 teilt der Burggraf zu Friedberg Graf Hans Georg von Solms mit, dass vor etlichen Wochen dem Friedberger Münzmeister und zwei Frankfurter Juden eine namhafte Summe Geldes im Vilbeler Wald von etlichen Reisigen geraubt worden sei. Einer der Täter soll in Praunheim leben. Deswegen möge Graf Hans Georg den Münzmeister anhören und die Sicherstellung des Geldes, das dem Vernehmen nach größtenteils noch vorhanden sein solle, veranlassen. Da Graf Hans Georg der Ansicht ist, dass der mutmaßliche Täter im hanauischen Teil von Praunheim lebt, fordert er die hanauischen Befehlshaber am 2. Februar auf, ihrerseits tätig zu werden. Am 5. Februar fordert der Burggraf zu Friedberg die Hanauer Räte auf, den der Tat dringend verdächtigen Christoph Schütz, der sich zur Zeit wohl in Homburg aufhalte, aber vermutlich bald nach Praunheim zurückkehren werde, zu verhaften und zu verhören. Darauf antworten die hanauischen Räte am 6. Februar, dass man ihnen sichere Beweise vorlegen oder ihnen den Münzmeister schicken solle, damit er seine Klage vorbringen könne.
Am 8. Februar berichtet der Schultheiß zu Bergen nach Hanau, dass er sich vorsichtig umgehört habe. Der Schultheiß zu Praunheim hat auf Befragen erklärt, er habe Stoffel Schütz lange nicht gesehen, wisse auch nicht, ob er in Praunheim sei oder einen Überfall begangen habe. Allerdings sei ein stattlicher Mann von Frankfurt, dessen Namen er nicht kenne, bei ihm gewesen und habe sich nach Schütz erkundigt. Am 11. Februar teilt der Schultheiß zu Bergen den Hanauer Räten mit, dass er in Frankfurt gehört habe, Schütz sei wegen des Angriffs im Vilbeler Wald dort am vergangenen Donnerstag [Februar 7] verhaftet und auf dem Katharinenturm festgesetzt worden. Am 19. Februar ersuchen daraufhin die Hanauer Räte die Stadt Frankfurt um einen genauen Bericht. Am 20. Februar erfolgt die Antwort, dass die Stadt Schütz auf Ansuchen und Klage einer einzelnen Person festgenommen habe und nun der Verlauf des Prozesses abgewartet werden müsse. Am 21. Februar fordern die Hanauer von der Stadt Frankfurt über Schützens Aussagen unterrichtet zu werden. Am 22. Februar wird der Schultheiß zu Bergen aufgefordert, Schützens Güter zu Praunheim mit Arrest belegen zu lassen.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge α 1507
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 256.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Beraubung von Juden im Vilbeler Wald“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14301_beraubung-von-juden-im-vilbeler-wald> (aufgerufen am 25.11.2025)
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