Verbot des Weinverkaufs an Frankfurter Juden in den Ämtern Bornheimer Berg, Bücherthal und Windecken

HStAM 81 Hanauer Regierung Nr. A/50/3  
Laufzeit / Datum
1545 August 21
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokollvermerk

Regest

Die hanauischen Vormünder beschließen, den Untertanen in den Ämtern Bornheimer Berg, Bücherthal und Windecken bei Strafe zu verbieten, den Frankfurter Juden im kommenden Herbst Wein zu verkaufen oder auf Wucher zu geben. Außerdem soll kein Frankfurter Jude in der Grafschaft Hanau ohne Geleit umherziehen.

Weitere Angaben

Blatt 169v – 170r

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 64.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verbot des Weinverkaufs an Frankfurter Juden in den Ämtern Bornheimer Berg, Bücherthal und Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14109_verbot-des-weinverkaufs-an-frankfurter-juden-in-den-aemtern-bornheimer-berg-buecherthal-und-windecken> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/14109