Verbot des Weinverkaufs an Frankfurter Juden in den Ämtern Bornheimer Berg, Bücherthal und Windecken
Stückangaben
Regest-Typ
Protokollvermerk
Regest
Die hanauischen Vormünder beschließen, den Untertanen in den Ämtern Bornheimer Berg, Bücherthal und Windecken bei Strafe zu verbieten, den Frankfurter Juden im kommenden Herbst Wein zu verkaufen oder auf Wucher zu geben. Außerdem soll kein Frankfurter Jude in der Grafschaft Hanau ohne Geleit umherziehen.
Weitere Angaben
Blatt 169v – 170r
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 64.
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verbot des Weinverkaufs an Frankfurter Juden in den Ämtern Bornheimer Berg, Bücherthal und Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14109_verbot-des-weinverkaufs-an-frankfurter-juden-in-den-aemtern-bornheimer-berg-buecherthal-und-windecken> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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