Verbot des jüdischen Geld- und Fruchtverleihs im Fürstentum Nassau-Weilburg, 1755-1762
HHStAW 150 Nr. 4501
Laufzeit / Datum
1755-1762 Bearbeitung
Hartmut HeinemannStückangaben
Regest
Verbot des jüdischen Geld- und Fruchtverleihs
Enthält u.a.
- Verordnung des Fürsten Carl über das Verbot des Geld- und Fruchtverleihes im Amt Atzbach, 1755
- Bitte der Judenschaft diesseits des Rheins um Wiederaufhebung des entsprechenden allgemeingültigen Verbotes, 1755
- Verzeichnis der Außenstände des Juden Joel zu Weilburg, 1757
- Namentliche Tabellen über die Schulden der Untertanen des Amtes Kirchheim bei Juden und Christen (nach Orten), 1757
- Verzeichnisse der Außenstände der Juden Heyum zu Hochelheim, Nathan zu Lützelinden und Seeligmann zu Hochelheim, 1758
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 150 Nr. 4501.
Siehe auch
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Orte
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- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verbot des jüdischen Geld- und Fruchtverleihs im Fürstentum Nassau-Weilburg, 1755-1762“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/11348_verbot-des-juedischen-geld-und-fruchtverleihs-im-fuerstentum-nassau-weilburg-1755-1762> (aufgerufen am 25.11.2025)
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