Verurteilung des Kaufmanns Jacob Schnell wegen Zerstörung von Fenstern der Synagoge am Börneplatz in Frankfurt am Main, 1894
Stückangaben
Regest
Verurteilung des Kaufmanns Jacob Schnell zu 50 DM Strafe bzw. 10 Tagen Gefängnis wegen der im angetrunkenen Zustand, angeblich aus antisemitischer Gesinnung heraus, nach einer Wahlveranstaltung erfolgten Zerstörung von drei Fenstern der Synagoge am Börneplatz in Frankfurt a.M. in der Nacht vom 14. zum 15. Juni 1893 (Tag der Reichstagswahl)
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 461 Nr. 32.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verurteilung des Kaufmanns Jacob Schnell wegen Zerstörung von Fenstern der Synagoge am Börneplatz in Frankfurt am Main, 1894“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/10924_verurteilung-des-kaufmanns-jacob-schnell-wegen-zerstoerung-von-fenstern-der-synagoge-am-boerneplatz-in-frankfurt-am-main-1894> (aufgerufen am 26.11.2025)
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