Verurteilung des Kaufmanns Jacob Schnell wegen Zerstörung von Fenstern der Synagoge am Börneplatz in Frankfurt am Main, 1894

HHStAW 461 Nr. 32  
Laufzeit / Datum
1894
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Verurteilung des Kaufmanns Jacob Schnell zu 50 DM Strafe bzw. 10 Tagen Gefängnis wegen der im angetrunkenen Zustand, angeblich aus antisemitischer Gesinnung heraus, nach einer Wahlveranstaltung erfolgten Zerstörung von drei Fenstern der Synagoge am Börneplatz in Frankfurt a.M. in der Nacht vom 14. zum 15. Juni 1893 (Tag der Reichstagswahl)

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 461 Nr. 32.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verurteilung des Kaufmanns Jacob Schnell wegen Zerstörung von Fenstern der Synagoge am Börneplatz in Frankfurt am Main, 1894“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/10924_verurteilung-des-kaufmanns-jacob-schnell-wegen-zerstoerung-von-fenstern-der-synagoge-am-boerneplatz-in-frankfurt-am-main-1894> (aufgerufen am 26.11.2025)

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